BEADatenschutzhinweise
Stand: 13. September 2026. BEA ist eine private Anwendung für eine einzelne Person. Diese Hinweise beschreiben den derzeit eingerichteten Betrieb.
Zugriff und Zweck
Nach ausdrücklicher Freigabe liest BEA Nachrichten und Anhänge aus dem Gmail-Posteingang ab dem vereinbarten Startdatum, Termine eines Google-Kalenders sowie Dateien innerhalb des freigegebenen Drive-Hauptordners. Der Zugriff dient ausschließlich der persönlichen Übersicht, dem Briefing und der Vorbereitung der eigenen Organisation. Die eingerichteten Google-Zugänge sind lesend.
Freiwillige Morgenantworten werden erst nach Bestätigung gespeichert. Dazu können Angaben zum Befinden und Messwerte gehören. Ausgelassene Werte werden nicht ergänzt. BEA bewertet diese Angaben nicht medizinisch.
Speicherung und Empfänger
Die private Anwendung speichert abgerufene Inhalte, bestätigte Angaben und Bearbeitungsprotokolle auf dem vom Nutzer betriebenen OVHcloud-Server. Dateiberechtigungen beschränken den Zugriff. Datenbanksicherungen werden verschlüsselt; eine verschlüsselte Sicherungskopie liegt auf dem persönlichen PC. Der laufende Datenbestand ist nicht als vollständig verschlüsselt ausgewiesen.
Google stellt die freigegebenen Daten über seine Schnittstellen bereit. OVHcloud stellt die Serverinfrastruktur bereit. Derzeit ist kein externer KI-Dienst zur Inhaltsverarbeitung angebunden. Google-Daten werden nicht für Werbung verkauft, nicht zur Erstellung von Werbeprofilen verwendet und nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle weitergegeben.
Für Google-Daten gelten die Beschränkungen der Google API Services User Data Policy, einschließlich ihrer Limited-Use-Anforderungen.
Kontrolle, Widerruf und Löschung
Der Nutzer kann den OAuth-Zugriff in seinem Google-Konto widerrufen und die Freigabe des Drive-Ordners entfernen. Ein Widerruf beendet künftigen Zugriff, löscht aber bereits gespeicherte Daten nicht automatisch.
Für den aktiven Datenbestand ist derzeit keine automatische Löschfrist eingerichtet. Eine Löschung muss im privaten Betrieb ausdrücklich veranlasst werden und vorhandene Sicherungskopien berücksichtigen. Eine öffentliche Selbstbedienungsfunktion zur Datenlöschung gibt es nicht.
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